Rechtsgebiete
Familienrecht
Das Familienrecht beinhaltet alle Problemstellungen von der Heirat über die Trennungsphase bis hin zur Einleitung und Durchführung des Scheidungsverfahrens. Dazu zählen insbesondere die Bereiche
- Eheverträge
- die außergerichtliche Beratung nach der Trennung
- die Vorbereitung der Ehescheidung
- die Einleitung und Vertretung bei der Ehescheidung
- der Vermögensauseinandersetzung
- der Ermittlung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
- des Kindes-, Trennungs- und nachehelichen Unterhaltes
- des Rechtes der nichtehelichen Lebensgemeinschaften
Die damit für Sie resultierenden Fragen beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen einer ersten Beratung, welche die Grundlage der zielgerichteten Vorgehensweise zum Erreichen Ihrer individuellen Lösung bildet. Die einzelnen Schritte werden dabei mit Ihnen erörtert, so dass Sie stets in die Entscheidungen und Abläufe eingebunden sind.
Um von Anfang an eine effektive Beratung zu gewährleisten, haben Sie die Möglichkeit meinen Mandantenfragebogen herunterzuladen und mir spätestens zum ersten Termin zur Verfügung stellen.
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht beinhaltet insbesondere die Regelungen der Exekutive und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat, das heißt dem Bund, den Ländern oder kommunaler Gebietskörperschaften und den Bürgern. Dabei vertrete ich insbesondere Ihre Interessen im Zusammenhang mit
- dem Abgabenrecht
- Ausbau- und Erschließungsbeiträgen
- Normenkontrollverfahren
- der Durchsetzung von Baugenehmigungen
- nachbarrechtlicher Abwehransprüche
- dem Beamtenrecht
- Beförderungsangelegenheiten (Konkurrentenklagen)
- Beurteilungsangelegenheiten
- Disziplinarangelegenheiten
- dem Kommunalrecht
- dem Schulrecht
- dem Staatshaftungsrecht und
- dem Umweltrecht
Ich vertrete sowohl Behörden und Verwaltungen, als auch Privatpersonen und begleite Sie dabei im Antrags- und Verwaltungsverfahren, über das Widerspruchsverfahren bis hin zu gerichtlichen Verfahren in allen Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit, bis hin zum Bundesverwaltungsgericht.
Um von Anfang an eine effektive Beratung zu gewährleisten, haben Sie die Möglichkeit meinen Mandantenfragebogen herunterzuladen und mir spätestens zum ersten Termin zur Verfügung stellen.
Erbrecht
Das Erbrecht beinhaltet alle Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit
- dem allgemeinen Erbrecht (gesetzliche und gewillkürte Erbfolge)
- dem Pflichtteilsrecht
- der Testamentsgestaltung und
- der Testamentsvollstreckung
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Zivilrecht
Auch auf dem Gebiet des Zivilrechts stehe ich Ihnen insbesondere in den Bereichen
- der außergerichtlichen Beratung
- der gerichtlichen Vertretung
- Unfallsachen
- der Bearbeitung von Unfallsachen (Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Schädiger und Versicherung) und
- der Vertragsgestaltung
zur Verfügung.
Ich verfüge insbesondere im Umgang mit Unfallgegnern, Versicherungen und Sachverständigen über die erforderlichen Erfahrungen, um Ihre Interessen zielorientiert durchzusetzen.
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Strafrecht
Auf dem Gebiet des Strafrechts biete ich Ihnen insbesondere in den Bereichen
- Arztstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Umweltstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Bußgeldverfahren
eine umfassende und qualifizierte Rechtsberatung, um nach Möglichkeit Ermittlungsverfahren und Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wenn dennoch gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet werden sollte, stehe ich Ihnen als engagierter Verteidiger zur Verfügung.
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